DWA-Landesverband Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland
VGH München, Beschluss v. 04.06.2018 – 4 ZB 17.2066
Bei Kanälen, für die – abweichend von der heutigen Rechtslage – zum Zeitpunkt ihrer Errichtung noch keine Dichtheitsprüfung vorgeschrieben war, kann auch ohne konkret nachweisbare Anhaltspunkte für Undichtigkeiten auch im Nachhinein ein Dichtheitsnachweis gefordert werden.
Der komplette Beschluss des VGH München ist im geschützen Bereich für die GEKa_NET - Mitglieder als PDF-Datei hinterlegt und einsehbar.
Noch kein GEKa_NET - Mitglied? Bei Interesse melden Sie sich bei uns in der DWA-Geschäftsstelle in Mainz.
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Informationsveranstaltung der Stadtwerke Hofheim/Taunus
Rückstausicherung ist Sache des Eigentümers
Hofheimer Zeitung vom 4. Mai 2017
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Dialogverfahren zur Finanzausstattung der hessischen Kommunen;
Arbeitsgruppe "EKVO/Kontrollpflicht der Kommunen über private Abwasserzuleitungskanäle"
Aufgrund einiger Einwände des Hessischen Städte- und Gemeindebundes zum Abschlussbericht des Dialogverfahrens wurde der Abschlussbericht in einigen Punkten geändert.
Anschreiben Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
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Zeitungsartikel zum Thema Kanalhai im Raum Gießen November 2016
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Und hier noch ein weiterführender Link:
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