Klärschlamm

Die neue Klärschlammverordnung wurde im Juni 2017 verabschiedet. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Kooperationsprojekt unter

Mehr Infos

Infos zur Berichtspflicht für Kläranlagen (AbfKlärV) bis Ende 2023

Ab Ende 2023 gilt die neue Berichtspflicht nach AbfKlärV, die bis Ende 2023 alle Klärschlammerzeuger betrifft. Hierfür regelt momentan noch jedes Bundesland separat seine Vorgehensweise, auf Bund-Länder-Ebene wird das Thema in seinen konkreten Ausführungen noch diskutiert. Sobald hierzu nähere Infos vorliegen, werden wie Ihnen diese unverzüglich mitteilen.

Die AG KEK-1.3 der DWA bereitet außerdem zurzeit einen Themenband zur P-Rückgewinnung vor. Dieser soll auch Ausführungen zur Berichtpflicht beinhalten. Die Veröffentlichung erfolgt wahrscheinlich im 2. Quartal 2023 (anbei ein Arbeitsbericht aus KEK-1.1 zu rechtlichen Vorgaben der Klärschlammverordnung).

 

Hier als Beispiel Infos über die Vorgehensweise in Hessen in einem Schreiben aus dem Regierungspräsidium Kassel.

 

Des Weiteren hat die Deutsche Phosphor-Plattform (DPP) eine Umfrage zum P-Recycling auf deutschen Kläranlagen durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Umfrage finden Sie hier, ein Kurzresümee der Ergebnisse ist hier zu finden. Melden Sie sich bei weiteren Fragen gerne bei der DPP.
Weitere Infos wird Frau Knickel in unserem Online-Best-Practice im Juli (11.7.) präsentieren und auch über die kommende Berichtsflicht berichten

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